Psychische Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 für Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtend!
Psychische Gefährdungsbeurteilung –
um was geht es hier genau?
Der Start sieht so aus, dass wir eine Mitarbeiterbefragung durchführen. Nach erfolgter Auswertung und Präsentation der Ergebnisse werden konkrete Optimierungs-Maßnahmen in einem Kompakt-Workshop erarbeitet.
Mit Durchführung und Dokumentation der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfüllen Sie die Ansprüche aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Bei der Durchführung auf Organisations-, Bereichs-, und Abteilungsebene orientiere ich mich an den Empfehlungen der Unfallkasse des Bundes sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Umsetzung erfolgt mit qualitativ hochwertigen Tools. Welches Tool dabei den größtmöglichen Nutzen für ihr Unternehmen generiert, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.
Klingt aufwendig? Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in ihrem Unternehmen ist in der Regel einfacher, als Sie zunächst vermuten würden. Finden Sie es heraus – gemeinsam mit mir!